Einige Basisinformationen über den amerikanischen Nahrungssupplemente-Markt für Interessenten aus Übersee.

 

Von einer restriktiven Zulassungs-Praxis ...

Wer heute die liberale Ordnung der Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel und der pflanzlichen Gesundheitsprodukte lobt und gleichsam als Vorbild betrachtet, muss wissen, dass das nicht immer so war. Im Gegenteil: Während langer Zeit galt in den USA eine sehr restriktive Gesetzgebung, über deren Einhaltung die "National Food and Drug Administration FDA" mit Argusaugen wachte. Neidvoll blickten deshalb viele Amerikaner nach Europa, zur Alten Welt hinüber, wo manche Staaten in dieser Domäne eine relativ freiheitliche Praxis übten und wo man demzufolge manche Phyto-Produkte als Nahrungsergänzungsmittel erhielt.

Dies änderte sich 1994, als der amerikanische Kongress auf Antrag und Druck von Konsumentenorganisationen den "Dietary Supplement Health and Education Act (DSHEA)" in Kraft setzte. Dieses Gesetz hob im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel und der gesundheitlich wirksamen Phyto-Präparate alle früheren Barrieren auf, welche im Wesentlichen darin bestanden, dass jedes neue Produkt einem extrem aufwändigen Prüfungsverfahren unterworfen und von der FDA genehmigt werden musste, ehe es in den USA auf den Markt gelangen konnte.

Diesen Aufwand scheuten die meisten Pharma-Unternehmen für Produkte, die keinem Patentschutz unterlagen und deshalb kaum Aussichten boten, die Investitionen für das Prüfverfahren zügig amortisieren zu können. Zugleich wäre der Produktions-Aufwand enorm gestiegen, was vermutlich dazu geführt hätte, dass pflanzliche Präparate teurer geworden wären als chemische, zumal es in vielen Fällen bedeutend billiger ist, einen Stoff zu synthetisieren als ihn vergleichsweise mühsam aus Pflanzenmaterial zu extrahieren.

Deshalb konnten viele Nahrungsergänzungsmittel und Gesundheitspräparate auf pflanzlicher Basis in den USA vor 1994 gar nicht gekauft werden. Das neue Gesetz ermöglichte denn auch eine stark vereinfachte Zulassung solcher Produkte: im Prinzip genügt heute ein einfacher Unbedenklichkeitsnachweis aufgrund bestehender wissenschaftlicher Monographien und eine gesetzeskonforme Deklaration der Produkte auf den Packungen. Zugleich erliess der Gesetzgeber die Bestimmung, dass solche Produkte nicht nur in Apotheken und Drogerien frei und ohne jede Verkaufseinschränkung gekauft werden können, sondern auch in Supermärkten.

... zu einem liberalisierten Markt für Nahrungsergänzungsmittel.

Im weiteren dürfen die gesundheitlichen Vorzüge der Produkte in der Werbung und auf den Packungen erwähnt werden, wenn es dafür wissenschaftliche Belege gibt. Gibt es diese nicht, so müssen Produkte mit dem Hinweis versehen werden, dass die Wirkung von der FDA nicht geprüft worden sei. Es darf demzufolge auch nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Prävention von Krankheiten angeboten werden. Manche Packungen von Nahrungssupplementen können deshalb die folgenden Hinweise tragen: "This statement has not been evaluated by the FDA" und "This product is not intended to diagnose, treat, cure or prevent any disease".

Anderseits wurde durch die Einführung der DSHEA die Beweislast vom Hersteller auf die FDA verlagert: Besteht der Verdacht, dass ein bekannter Wirkstoff unerwünschte Nebenwirkungen verursachen könnte, so ist nicht - wie bei einem Medikament - der Hersteller beweispflichtig, sondern die FDA muss ihre Bedenken gegen entsprechende Präparate anhand von Untersuchungsresultaten belegen.

Allerdings ist es nicht so, dass die Produzenten von Nahrungsergänzungsmitteln ihre Ware völlig unkontrolliert in den Markt bringen können. Vielmehr kontrolliert die FDA die Produktionsstätten der Hersteller nach Kriterien der Hygiene und der deklarierten Produkt-Reinheit, wie sie auch für Lebensmittel-Produktionsbetriebe gelten. Hinweisen aus Konsumentenkreisen und von dritter Seite, die eine unzulässige Produktdeklaration oder eine ungenügende Produktqualität zum Gegenstand haben, geht die FDA nach. Das stringente Kontrollregime, wie es für Heilmittel gilt, findet jedoch für Nahrungsergänzungsmittel nicht statt.

Das neue Gesetz hatte für Konsumenten, die ihre gesundheitliche Verfassung mit Nahrungssupplementen verbessern, allfällige Nährstoffdefizite gezielt ausgleichen oder ganz allgemein eine ausgewogene Versorgung mit Mikronährstoffen erreichen wollen, gesamthaft sehr positive Wirkungen. Einerseits führte es zu einer umfassenden Palette verschiedenster gesundheitsrelevanter Erzeugnisse: Innerhalb von zwei Jahren gelangten nicht weniger als 20'000 Produkte auf den amerikanischen Markt, die gemäss DSHEA als Nahrungssupplemente deklariert sind – und laufend kommen neue hinzu.

Resultat: Tiefere Preise und höheres Gesundheitsbewusstsein

Anderseits aber brachte das neue Gesetz zugleich eine massive Verbilligung von Produkten, die sonst für viele unerschwinglich geblieben oder geworden wären. Dehydroepiandrosteron (DHEA) zum Beispiel, dem als körpereigenem Hormon ebenfalls Supplement-Status zuerkannt wurde, war zuvor während kurzer Zeit als Medikament auf dem Markt. Die 90er-Packung Tabletten à 25 mg kostete damals über 100 Dollar! Nach der Herauslösung des Wirkstoffs aus dem Heilmittel-Regime sank der Preis auf etwa 25 Dollar, ohne dass das Erzeugnis deshalb qualitativ schlechter geworden wäre.

Für die Konsumenten in den USA brachte das neue Gesetz grosse Vorteile. Die neue Ordnung wird denn auch in Konsumentenkreisen allgemein positiv beurteilt – und zwar nicht nur, weil es zu einer starken Verbilligung der Supplemente geführt hat, sondern auch, weil es dem Individuum ermöglicht, im Bereich der Gesundheitspflege und der Gesundheitsvorsorge eine grosse Eigenverantwortung wahrzunehmen, ohne dabei auf Schritt und Tritt von behördlichen Vorschriften eingeschränkt zu werden.

Zudem haben die neuen Erzeugnisse eine ganze Reihe von Publikationen in Zeitungen und Zeitschriften sowie von Fach- und Sachbüchern ausgelöst, die sich mit Anwendung und Nutzen der verschiedenen Substanzen und Präparate befassen. Diese Literatur erfreut sich grosser Nachfrage. Auch dies war übrigens ein Effekt, der von den Gesetzesautoren beabsichtigt war – nämlich die Konsumenten dazu zu bringen, sich einen höheren Wissensstand darüber anzueignen, wie sie ihren Gesundheitszustand positiv beeinflussen können. Diese erzieherische Komponente ist im Wort "Educational" enthalten, welches Teil der Bezeichnung des neuen Gesetzes bildet.

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